I. Allgemeine Vertragsbestimmungen
Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Bestätigungen werden nur durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
Der Kaufvertrag wird nur wirksam, wenn der Auftragnehmer nicht binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerspricht. Die fristgemäße Absendung der Anzeige ( Datum des Poststempels ) genügt. Im Falle schuldhafter Verletzung unserer Pflichten bei Vertragsverhandlungen und bei Durchführung des Vertrages können Schadensersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Anwaltskosten.
II. Preise und Zahlungen
Die Preise verstehen sich ohne jeden Abzug.
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, gilt folgende Zahlungsweise: 25% innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung, Restbetrag bei Lieferung in bar oder bankbestätigtem
Barscheck. Die bestellte Ware wird erst nach vollständiger Erbringung der Anzahlung hergestellt. Der/die Käufer ist/sind verpflichtet, die Anzahlung entsprechend der Vereinbarung zu leisten.
Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, dem Käufer nach unserer Wahl Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank oder in Höhe von 7% zu berechnen. Der Nachweis eines abweichenden Schadens bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug entfallen gewährte Rabatte und Skonto-Beträge.
Barzahlungen können nur gegen Quittung und Unterschrift erfolgen.
Schecks werden nur unter Vorbehalt einer pünktlichen Einlösung erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt am Tage der Einlösung als erfolgt.
III. Verzug und Erfüllungsverweigerung des Käufers
Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug oder weigert er sich endgültig und beharrlich, den Vertrag zu erfüllen, sind wir berechtigt die weitere Vertragserfüllung abzulehnen und 25% des Kaufpreises als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Dem Käufer bleibt es jedoch unbenommen, uns nachzuweisen, daß ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Ausführung dieses Rechtes ist davon abhängig, daß eine von uns dem Käufer zu setzende Nachfrist von
zwei Wochen, die im Falle der Erfüllungsverweigerung entbehrlich, ergebnislos verstrichen ist.
IV. Lieferung
Wir sind berechtigt, die bestellte Ware in der Zeit zwischen der ersten Woche vor und der vierten Woche nach dem voraussichtlichen zu erfolgenden Liefertermin zu liefern. Befindet der/die Besteller mit
Verpflichtungen, insbesondere der Kaufpreisvorauszahlung im Rückstand, verlängert sich der Liefertermin um die Dauer dieses Rückstand-
Zeitraums.
Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere
Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie höhere Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen
und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen bei uns oder bei unseren Lieferanten führen, verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.
Wenn uns der Lieferant aus Gründen, die für uns nicht vorhersehbar waren und von uns nicht zu vertreten sind, die Kaufgegenstände nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellt, werden beide Vertragspartner hinsichtlich der nicht lieferbaren Gegenstände von Ihren Verpflichtungen frei.
Dies gilt hinsichtlich lieferbarer Gegenstände nur, sofern sich aus dem Vertrag oder den Umständen ergibt, daß sie mit den nicht lieferbaren Gegenständen als zusammengehörend verkauft worden sind.
V. Zusammenarbeit
Wir sind aus betriebsbedingten Gründen berechtigt die Übergabe der Kaufgegenstände in mehr als einer Lieferung vorzunehmen. Der Käufer hat dafür zu sorgen, daß die Auslieferung während des ganzen
Tages bis in die Abendstunden erfolgen kann.
Eine eventuelle Angabe der Anlieferungszeit (vor oder nachmittags) erfolgt unverbindlich.
In der Wohnung des Käufers anwesende
Personen gelten als zur Annahme und Prüfung der Lieferung bevollmächtigt.
Der Käufer haftet dafür, daß die angegebene Lieferanschrift mit einem Lastkraftwagen erreichbar ist und die Anlieferungsmöglichkeit durch
Eingänge und Treppenhäuser bis in die Wohnung mit den üblichen Mitteln des Möbeltransports möglich ist. Andernfalls gerät der Käufer in Annahmeverzug.
VI. Mängelrügen
Mängelrügen gelten nur dann als Wirksam erhoben, wenn sie
schriftlich geltend gemacht werden. Mängelrügen für offensichtliche
Mängel werden nur dann berücksichtigt, wenn uns der Käufer innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung die Mängel schriftlich angezeigt hat.
Eigenmächtige Mängelbeseitigung befreit uns insoweit von unserer
Gewährleistungspflicht.
Der Käufer hat bei Selbstabholung die Ware vor Übernahme an Ort
und Stelle sorgfältig auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel
zu prüfen. Bei rügeloser Abnahme gilt der Vertrag insoweit als
ordnungsgemäß und vollständig erfüllt.
VII. Gewährleistung
Sind Waren mangelhaft, leisten wir dadurch Gewähr, daß wir nach
unserer Wahl das Stück kostenlos ausbessern oder/und kostenlos
Ersatz liefern. Zur Vornahme dieser Handlungen auch soweit zumutbar
in seiner Wohnung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von der Gewährleistungspflicht
frei. Uns stehen insgesamt drei Versuche zu, unserer Gewährleistungspflicht
zu genügen. Erst wenn diese fehlgeschlagen sind, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. In der Wohnung anwesende Personen gelten
als zur Bestätigung ordnungsgemäßer Mängelbeseitigung bevollmächtigt.
Farb.-und Strukturabweichungen gegenüber Ausstellungsstücken oder
Katalogabbildungen sind unvermeidlich und können nicht gerügt werden.
Geringe Abweichungen von den angegebenen Maßdaten der zu liefernden Einrichtungsgegenstände ist handelsüblich und soweit dem Käufer zumutbar auch zulässig.
Wir nehmen keine Gewähr dafür, daß die bestellten Gegenstände in die Räume des Käufers passen oder dort ordnungsgemäß aufgestellt bzw. montiert werden können, sofern wir nicht selbst ein Aufmaß vorgenommen haben.
Herstellerseitig während der Lieferzeit vorgenommene Konstruktionsund/
oder Form- bzw. Farbtonänderungen bleiben vorbehalten. Sichtbare Korpusteile, Regale, Türfüllungen, Lichtblenden, Kranz - und
Sockelprofile werden teilweise in Kunststoffreproduktionsausführung
(auch bei Holzküchen) geliefert. Für die Art der Ausführung wird die Mängelrüge ausgeschlossen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Mängelrügen zurückzuhalten, es sei denn, die zurückgehaltene Zahlung steht im Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen aus dem Kaufvertrag einschließlich eventueller Verzugszinsen
und sonstiger Nebenansprüche wie Aufwendungsersatz, Kosten der Rechtsverfolgung etc. unser Eigentum. Mit Abschluß des Kaufvertrages tritt der Käufer den Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an uns ab. Wird für die Beschädigung oder Zerstörung der gelieferten
Ware Ersatz geleistet, tritt dieser an die Stelle der ursprünglich übereigneten
Waren. Im Übrigen haftet der Käufer für jede Beschädigung oder den Verlust der Vorbehaltsware.
IX. Preisgarantie
Der Kaufvertragspreis gilt für die Zeit von 12 Monaten vom Kaufvertragsdatum bis zur Auslieferung als fest vereinbart. Bei einer späteren Auslieferung werden alle Preise der aktuellen Preissituation,
die am Liefertag aktuell sind, angepasst. Sollte sich in der Laufzeit des Vertrages die Mehrwertsteuer verändern, ist diese Veränderung auch für
diesen Vertrag bindend. Alle gezahlten Beträge werden entsprechend des Erhaltes zum jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz berechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus der vertraglichen Vereinbarung ist ausschließlich Potsdam. Eingetr. HRB 24741 Potsdam Geschäftsführer : Jens Martins
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit des obigen Vertragsinhalts nicht berührt.